Infos zum Thema zivildienst

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Definition von zivildienst: Wehrersatzdienst; der Zivildienstleistende (auch "Zivi") leistet diesen Dienst aus Ablehnung des Kriegsdienstes an der Waffe (Bundeswehr).

Zivis werden in der Regel in sozialen Bereichen (zum Beispiel als Pflegebedienstete in Krankenhäusern oder Altenheimen) eingesetzt. Der Wehrdienst ist in Deutschland für Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Pflicht.

Zwar gibt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kein explizites Wahlrecht zwischen Bundeswehr und Zivildienst, jedoch hat man die Möglichkeit, nach Art. 4 die Wehrpflicht zu verweigern, wenn der Dienst an der Waffe nicht mit dem eigenen Gewissen vereinbar ist. Dafür verantwortlich ist das Bundesamt für Zivildienst.