Infos zum Thema werbungskosten
9 Webseiten
- Wer trotz anders lautender FG-Urteile versuchen möchte seine Erststudiumsausfwendungen als Werbkungskosten anerkennen zu lassen, findet hier einige gute Hinweise für die Argumentation gegenüber dem Finanzamt.speichern vor 8 Tagen
- Das FG Münster hat es abgelehnt, die Aufwendungen für das Erststudium als Werbungskosten anzuerkennen. Ein Vertrauensschutz auf Basis der kürzlich geänderten Rechtsprechung des BFH sei nicht zulässig. Die Revision beim BFH wurde allerdings zugelassen, dh "the story continues."speichern vor 8 Tagen
- speichern vor 17 Tagen
- Die BVerfG zur Anerkennung von Aufwendungen aus dem Erststudium als Werbungskosten benachteiligen alle jene, die ihre Steuererklärungen für die betroffenen Jahre bereits abgegeben haben. Allerdings besteht eine Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche Regelung, die eine rückwirkende Anerkennung der Werbungskosten verbietet. Ein Einspruch gegen die bereits ergangenen ESt-Bescheide kann ich also trotzdem lohnen.speichern vor 128 Tagen
- Leitsatz: Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. § 12 Nr. 5 EStG lässt ebenso wie § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG den Vorrang des Werbungskostenabzugs bzw. Betriebsausgabenabzugs unberührt.speichern vor 179 Tagen
- Nach zwei Grundsatzentscheidungen des BFH sind Kosten von Erstausbildung und -studium als Werbungskosten vortragsfähig und absetzbar!speichern vor 179 Tagen
- speichern vor 563 Tagen
- Wer studiert, muss keine Steuern zahlen? Leider weit gefehlt - wer neben dem Studium genug verdient, ist sehr wohl steuerpflichtig. Allerdings kann er sein Studium teilweise von der Steuer absetzen.speichern vor 1335 Tagen
- Das Steuer-WIKI ist eine freie Enzyklopädie zur deutschen Einkommensteuer. Sie wird nicht von einer bezahlten Redaktion, sondern von freien Autoren verfasst.speichern vor 1911 Tagen

