Infos zum Thema vorratsdatenspeicherung

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Definition von vorratsdatenspeicherung: Die Verpflichtung deutscher Telefonanbieter zur Speicherung aller Verkehrsdaten auf Vorrat für 6 Monate.

Sie trat am 1. Januar 2008 in Kraft und wurde am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärt. Der Begriff Stasi 2.0 und die Anklage, Deutschland sein ein Überwachungsstaat kamen durch das Gesetz auf. Die Verfassungsbeschwerde wurde am 31. Dezember 2007 eingereicht. An ihr waren weit über 30.000 Beschwerdeführer beteiligt.

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts stützt sich vor allem auf die Tatsache, dass die Daten zu leicht zugänglich seien. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten dürfe nur in speziellen Fällen erlaubt werden.