Infos zum Thema verfassung
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- Den Machterhalt im Blick: Verfassungsreformen in Subsahara-Afrika. GIGA Focus Afrika 4/2011 von Alexander Stroh und Christian von Soestspeichern vor 151 Tagen
- Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die „BRD“ durch Veröffentlichung im BGBl I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die „BRD“ selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949)…speichern vor 156 Tagen
- BRD ohne Verfassung! Ein GG kann nie eine Verfassung sein! Definition Grundgesetz: Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet; gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD). – Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H.Beck München 2002speichern vor 156 Tagen
- Peter Frühwald stellte sich im Live-Interview den Zuhörern von Livestream Radio Kulturstudio. In einem fast 4stündigen Marathon beantwortete er Fragen von Moderatoren und Zuhörern, wie auch von schriftlich anfragenden Usern aus dem Internet zur Staatlichen Selbstverwaltung.speichern vor 212 Tagen
- Nachfolgend finden Sie eine Liste von Gesetzen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen ihrer Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt hat. Interessanterweise sind das nicht nur ein paar, sondern gleich alle Überwachungs- bzw. Sicherheitsgesetze, die nach 9/11 von der Bundesregierung verabschiedet wurden. Das ist kein Dilletantismus, kein Versehen und kein Leichtsinn, sondern der offene und systematische Angriff auf unsere Grund- und Bürgerrechte. Es ist der unverhohlene Versuch, die Grenzen der Verfassung zu überdehnen.speichern vor 215 Tagen
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- Die Deutsche Reichsbank steht als Zentralnotenbank des Deutschen Reiches in Korrespondenz mit den In- und Ausländischen Notenbanken http://youtu.be/JT_EoMDahhMspeichern vor 252 Tagen
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- Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“. Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.speichern vor 309 Tagen
- Sind sie der Überzeugung, im freiheitlichsten, demokratischsten Staat, der deutschen Geschichte zu leben? Glauben sie, an Recht auf freie Meinungsäußerung und auf eine freie Berichterstattung der öffentl. Medien? Glauben sie, an unabhängige Gerichte, Anwälte und Gutachter bei der Rechtsprechung in Deutschland?speichern vor 336 Tagen
- Der Autor betrachtet vormalige Adelstitel, die heute Teil des Namens sind aus rechtlicher Perspektive, insbesondere in Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es für Gutenberg besser gewesen wäre, auf das Führen des Titels zu verzichten.speichern vor 356 Tagen
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