Infos zum Thema tvöd

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Definition von tvöd: Akronym für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, ein arbeitsrechtliches Dokument mit Gültigkeit in Deutschland.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Deutschland regelt das Arbeitsverhältnis zwischen den Bediensteten der öffentlichen Verwaltung oder ihrer gewerkschaftlichen Vertretung und ihrem Arbeitgeber. Es gibt einzelne Tarifverträge für die Bediensteten des Bundes und der Länder. Diese Verträge regeln unter anderem den Verdienst der Angestellten.

Kalkulationen der Löhne und Gehälter werden auch durch im Internet angebotene Tarifrechner ermöglicht.