Infos zum Thema regenwasser
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- Das Wichtigste im Überblick WHG 2009 § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung Absatz 2: „Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, …“ § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers Absatz 2: „Keiner Erlaubnis bedarf ferner das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung, soweit dies in einer Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 bestimmt ist.“ Begründung des Bundestags zu § 46 „Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Versickerung von Niederschlagswasser nach § 55 Absatz 2 künftig eine grundsätzlich vorrangige Art der Niederschlagswasserbeseitigung sein soll.“ Regenwasser für 176 Waschmaschinen 176 Mieter der Wohnbau Mühlheim/Main können das Regenwasser vom Dach für die Waschmaschine verwenden. Sie sparen in dem Projekt des Mühlheimer Architekten Roland Rau Trinkwassergebühren und Waschmittel sowie Niederschlagsgebühren für das Ableiten von Regenwasser im öffentlichen Kanal. Weniger Abwassermenge, weniger Trinkwasseraufbereitung und eine geringere Abwasserbelastung durch Waschmittel sind Pluspunkte für die Umwelt. Die Mieter haben die Wahl, ihre Waschmaschine im Kellergeschoss wie früher an das Trinkwasser anzuschließen oder stattdessen das kostenlose Regenwasser zu nutzen. Diejenigen, die davon keinen Gebrauch machen, profitieren dennoch von der Regenwasserbewirtschaftung. Der Überlauf der insgesamt 18 Zisternen wird auf den Grundstücken versickert. Dadurch ist die Voraussetzung gegeben, dass die Gebäude insgesamt von der Niederschlagsgebühr befreit sind, die beim Ableiten in den Kanal in Mühlheim am Main fällig ist. Die Grundwasserbildung kommt der Natur zugute.speichern vor 512 Tagen

