Infos zum Thema regelsatz
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Links zur Grundsicherung
Gute, informative Links zum Thema Grundsicherung von der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und SozialesHartz IV - Ansporn zum Arbeiten
Aktueller Artikel aus der Süddeutschen zum Thema Hartz IV und Regelsätze.Grafik: Der Hartz-IV-Regelsatz
Der Hartz-IV-Regelsatz veranschaulicht anhand einer Grafik der Frankfurter RundschauHartz-IV-Konzept der SPD - Reform der Reform - sueddeutsche.de
15.03.2010: Ein Schritt weg von Hartz IV, ein Schritt hin zur Macht? Die SPD fordert einen Mindestlohn von 8,50 Euro und eine längere Bezugsdauer fürs Arbeitslosengeld I.Hartz-IV-Urteil aus Karlsruhe: Das Ende der Willkür
Selten hat ein Urteil sozialpolitische Ignoranz so bloßgestellt wie der Richterspruch zu Hartz IV. Er ist ein Offenbarungseid für die Politik.
Definition von regelsatz: Höhe der finanziellen, staatlichen Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, richtet sich nach der individuellen Bedürftigkeit.
Unterschieden wird zwischen dem Regelsatz und der Regelleistung, wobei die letztere pauschalisiert ist, also den gesamten Lebensunterhalt umfasst. Der Regelsatz hingegen ist nicht pauschalisiert und kann bei besonderen Bedürfnissen erhöht werden.
Die Berechnung des Regelsatzes ergab sich aus der Zusammenführung spezieller statistischer Angaben aus 75 000 Haushalten, die 3 Monate lang detaillierte Haushaltsbücher führten. Die Konsequenz war, dass auch Kinder wie Erwachsene behandelt wurden und so rein rechnerisch Geld für Zigaretten und Alkohol erhielten, aber nicht für Windeln oder Nachhilfe.
Diese Regelsätze wurden vom Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 2010 für verfassungswidrig erklärt, welches zudem verfügte, dass bis Ende 2010 eine Neuregelung gefunden werden müsse. Die pauschale Regelleistung für alleinstehende Erwachsene beträgt momentan 359 Euro pro Monat.
Unterschieden wird zwischen dem Regelsatz und der Regelleistung, wobei die letztere pauschalisiert ist, also den gesamten Lebensunterhalt umfasst. Der Regelsatz hingegen ist nicht pauschalisiert und kann bei besonderen Bedürfnissen erhöht werden.
Die Berechnung des Regelsatzes ergab sich aus der Zusammenführung spezieller statistischer Angaben aus 75 000 Haushalten, die 3 Monate lang detaillierte Haushaltsbücher führten. Die Konsequenz war, dass auch Kinder wie Erwachsene behandelt wurden und so rein rechnerisch Geld für Zigaretten und Alkohol erhielten, aber nicht für Windeln oder Nachhilfe.
Diese Regelsätze wurden vom Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 2010 für verfassungswidrig erklärt, welches zudem verfügte, dass bis Ende 2010 eine Neuregelung gefunden werden müsse. Die pauschale Regelleistung für alleinstehende Erwachsene beträgt momentan 359 Euro pro Monat.

