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- Wie soll man auf den Mahnbescheid reagieren? Wird gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung ein Widerspruch eingelegt, so wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Sobald dieser rechtskräftig wird, müsste die Forderung in jedem Fall bezahlt werden. Sofern also die Forderung der Kanzlei Rasch möglicherweise unberechtigt ist, sollte man nach Erhalt des Mahnbescheides nicht lange zögern und gegebenenfalls nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt schnellstmöglich Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen lassen. Ob die Rechtsanwälte Rasch überhaupt in all den Fällen, in denen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde, tatsächlich die Klage begründen werden, erscheint aus unserer Sicht schon aufgrund der umstrittenen Rechtslage sehr fraglich.speichern vor 275 Tagen

