Infos zum Thema prozess
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- Im Januar 1996 brannte ein Asylbewerberheim in Lübeck - bis heute sind wichtige Fragen nicht beantwortet Vor nahezu 16 Jahren brannte das Asylbewerberheim in Lübecks Hafenstraße nieder, zehn Menschen starben. Noch immer sind nicht alle Fragen geklärt. Wolfgang Neskovic, damals Richter am Lübecker Landgericht und heute Bundestagsabgeordneter der LINKEN, spricht sich dafür aus, den Fall noch einmal neu aufzurollen.speichern vor 39 Tagen
- ein literarisch Produktiver denkt über den sinnvollen Einsatz von Digitaltechnik nachspeichern vor 65 Tagen
- Eine Münchner Hartz-IV-Empfängerin will einen höheren Zuschuss für ihre Miete. Seit Jahren prozessiert sie, das Gericht hat nun die Stadt in Zugzwang gebracht. In dem Einzelfall geht es nur um wenige Euro - doch die Auswirkung des Streits könnte Millionen kosten.speichern vor 83 Tagen
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- Tipp von Markus Trappspeichern vor 179 Tagen
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- Prozess gegen mutmaßliche LTTE Mitglieder in Düsseldorf Am vergangenen Samstag, den 21.5., hatte der vor kurzem gegründete Volksrat der Eelam Tamilen in Deutschland zu einem Trauermarsch in Düsseldorf aufgerufen, dem etwa dreitausend Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet gefolgt waren. Vor zwei Jahren war die srilankische Armee in den von Tamilen bewohnten Nordosten der Insel einmarschiert und hatte die Führung sowie zahlreiche Kämpfer der sozialistischen Liberation Tiger of Tamil Eelam (LTTE), die das Gebiet kontrollierte und die Selbstverwaltung anstrebte, umgebracht. Unter den Opfern befanden sich auch zahllose Zivilisten. Tamilische Organisationen sprechen von etwa 140.000 Vermissten, Inhaftierten und Getöteten. Die gesamte staatsähnliche Infrastruktur der tamilischen Minderheit wie Schulen, Straßen, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude wurden während der Operation zerstört. Bis heute herrscht im Nordosten der Ausnahmezustand. Auch Journalisten und ausländischen Diplomaten bleibt der Zugang zum Kriegsgebiet verwehrt. Während der Demonstration und der Kundgebung wurde mit Liedern, Gedichten, Reden und dem Entzünden von Kerzen den Getöteten gedacht. Schluss mit der Straffreiheit Die Organisatoren der Demonstration kritisierten die Ernennung des stellvertretenden Botschafters Sri Lankas, Jegath Dias, und fordern dessen strafrechtliche Verfolgung aufgrund von Kriegsverbrechen. Dias war als Generalmajor führend an der Operation im Mai 2009 beteiligt, bevor er kurze Zeit darauf als Diplomat nach Frankfurt am Main entsandt wurde. Prozess gegen 4 tamilische Aktivisten Seit Ende März findet vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Hauptverhandlung gegen vier Tamilen statt. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder des Tamil Coordination Centre (TCC) gewesen zu sein, welches von der Bundesanwaltschaft (BAW) der LTTE zugerechnet wird. Sie befinden sich bereits seit einiger Zeit in Haft und müssen mit jahrelangen Haftstrafen rechnen. Die Angeklagten sollen einer "terroristische Vereinigung im Ausland" angehört und durch die Ausfuhr von Gütern nach Sri Lanka gegen das Außenwirtschaftgesetz (AWG) verstoßen haben. Die Verteidigung wirft der BAW vor, einen asymetrischen Prozess zu führen, da die LTTE nicht mehr existiere, während eine strafrechtliche Verfolgung der srilankischen Regierung nicht zu erwarten sei. Die LTTE sei keine terroristische Organisation gewesen, sondern vielmehr eine Reaktion auf die systematische Unterdrückung bishin zu den Pogromen 1983, denen 3000 Tamilen zum Opfer fielen. Die LTTE sei vielmehr eine international anerkannte Bürgerkriegspartei gewesen, deren bewaffnete Aktionen sich ausschließlich gegen militärische Ziele gerichtet hätten. Daher würden ihre Kriegshandlungen dem Humanitären Kriegsvölkerrecht unterfallen und nicht dem Strafrecht. Der von 2002 bis 2006 mit Unterstützung der EU, USA und Norwegen geführte Friedensprozess sei durch die Listung der LTTE auf der EU-Terrorliste und militärische Aktionen der srilankischen Regierung systematisch zum Scheitern gebracht worden. Solidarität Unterstützung erhielt die tamilische Bewegung durch die Organisationen Partei DIE LINKE (Ali Atalan MdL NRW), Yek-Kom, AZADI e.V., Dersim Gemeinden, Rote Hilfe e.V., SOL NRW, Zusammen Kämpfen u.a., die an der Demonstration teilnahmen und Grußworte hielten. Leider blieb die tamilische Bewegung darüber hinaus weitestgehend unter sich, obwohl sich an der Frage, wie es in Sri Lanka weitergeht, Einiges entscheidet. Sollte sich die dortige Regierung mit dieser Vernichtungspolitik – unterstützt durch die Internationale Gemeinschaft - durchsetzen, bedeutet das auch für andere revolutionäre Bewegungen nichts Gutes. Und die Kriminalisierung nach 129b und AWG kann letztlich alle InternationalistInnen treffen. Die linke Bewegung ist gut beraten, sich mit dem Kampf der tamilischen Bevölkerung wie auch anderen Betroffenen, z.B. den aktuell angeklagten vermeintlichen DHKP-C Mitgliedern zu solidarisieren.speichern vor 264 Tagen
- Seit Januar läuft das Revisionsverfahren im Fall Oury Jalloh gegen Andreas Schubert vor dem Magdeburger Landgericht. Der damalige Dienstgruppenleiter hat sich erneut wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verantworten. Nachdem der Prozess anfangs nur schleppend in Gang kam und sich viele der bisher geladenen Zeugen nicht richtig erinnern konnten oder wollten, kam es in den vergangenen Verhandlungstagen zu einer überraschenden Wende. Der Polizeibeamte Torsten Bock hatte ausgesagte, dass er den beiden Polizisten Hans-Ulrich März und Udo Scheibe am 07.01.2005 um die Mittagszeit herum in der Zelle 5 noch einmal begegnet ist. In dieser Zelle war der an Händen und Füssen gefesselte und auf einer Matratze fixierte Oury Jalloh nur kurze Zeit später bis zur Unkenntlichkeit verbrannt aufgefunden worden. Die Aussage des Zeugen Bock steht damit in krassem Widerspruch zu den Erklärungen der Beamten März und Scheibe. Beide hatten behauptet, sie seien, nachdem sie den jungen Mann aus Sierra Leone morgens gegen 9:00 Uhr in die Zelle verbracht und ihn an den entsprechenden Halterungen gefesselt hatten, nicht mehr im Gewahrsamsbereich gewesen. Auf die Frage der Richterin, was die beiden denn dort gegen Mittag gemacht haben, erklärte Torsten Bock, dass die Kollegen Oury Jalloh seiner Meinung nach noch einmal durchsucht hätten. Bock hatte daraufhin Hans-Ulrich März gefragt, ob er ihn zum Mittagessen begleiten wolle. März hatte geantwortet, er habe noch zu tun. Als der Polizist Bock vom Essen aus der Kantine zurückkam brannte es bereits. Scheibe und März habe er in der Kantine nicht gesehen, führte Bock weiter aus. Nachdem das Gericht den Zeugen darüber informiert hatte, dass seine Aussage mit denen von März und Scheibe unvereinbar ist, bemühte dieser sich, das Gesagte zu revidieren. Unterstützt wurde er dabei vom Oberstaatsanwalt Christian Preissner, der auch schon im ersten Prozess in Dessau die Hauptanklage geführt hatte. Mit Worten wie „Ist ja lange her, da können sich Erinnerungen ändern“, versuchte Preissner wie gewohnt eine wichtige Zeugenaussage zu entkräften. Ein derartiges Verhalten seitens der Staatsanwaltschaft konnte im bisherigen Verlauf des Prozesses dauerhaft beobachtet werden. Wann immer die Zeugenaussagen auch nur im Ansatz von den bisherigen Erkenntnissen der Ereignisse abwichen oder die staatsanwaltschaftliche „Unglückstheorie“ nicht bestätigten, versuchte Preissner die entsprechenden Polizeibeamten wieder auf den „richtigen“ Weg zu bringen. Dabei erweckten seine Fragestellungen und Äußerungen den Eindruck, als wäre er an einer Aufklärung der Todesursache von Oury Jalloh nicht interessiert und steuert dieser sogar vehement entgegen. Der Oberstaatsanwalt vertritt auch im Revisionsverfahren keinesfalls den Standpunkt, dass Oury Jalloh in der Zelle 5 ermordet wurde. Stattdessen spricht er im Zusammenhang mit dem Tod des jungen Mannes aus Sierra Leone unbeirrt von einem „Unglück“. Damit impliziert er den Prozessbeteiligten, dass die Geschehnisse am 07.01.2005 im Dessauer Polizeirevier eine Art „Unfall“ gewesen seien. Seiner Ansicht nach hat Oury Jalloh die feuerfeste Matratze, auf der er lag, selbst angezündet, um die Beamte_innen dazu zu bewegen, ihn von den Hand- und Fußfesseln zu befreien. Dabei habe der Gefangene wohl nicht damit gerechnet, dass die Polizist_innen nicht schnell genug reagieren und erst eintreffen würden, als er bereits an einem Hitzeschock gestorben war. Dieser Umstand stellt in den Augen von Christian Preissner das vermeidliche „Unglück“ dar. Die Hypothese des Oberstaatsanwaltes ist allerdings genauso haltlos wie alle anderen Theorien, die davon ausgehen, dass Oury Jalloh sich, aus welchem Grund auch immer, allein entzündet hat. Abgesehen davon, dass er nachweislich kein Feuerzeug bei sich hatte und die Matratze auf der er lag keine offensichtlichen Beschädigungen aufwies, fehlt der wohl wichtigste Beweis, der für eine Selbstentzündung, mit dem Ziel, auf sich Aufmerksam zu machen, sprechen würde: Oury Jalloh hat nicht geschrien! Das bestätigte auch die Zeugin Anette Freund. Diese hatte am 07.01.2005 den ganzen Vormittag an der Hauswache gesessen. Sie erklärte, dass man gelegentlich Leute aus dem Gewahrsamsbereich schreien hören konnte. Oury Jalloh hingegen habe sie an diesem Tag gar nicht gehört. Aus dem zweiten Obduktionsbericht, den die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in Auftrag gegeben hatte, geht hervor, dass Oury Jallohs Nase gebrochen war. Auch befanden sich nur sehr geringe Kohlenpigmenteinlagerungen in seinen Atmungsorganen, was auf eine sehr schwache Atmung zum Zeitpunkt des Todes schließen lässt. Was war in der Zelle 5 also wirklich geschehen?speichern vor 279 Tagen
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- Tunesien im Prozessspeichern vor 346 Tagen
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- Erster Prozeßtermin gegen Buchläden am 18. Februar 2011 Am Freitag, den 18.02.2011 um 9:00 Uhr soll der Prozeß gegen den Geschäftsführer des Buchladens ohschwarzer Stern21 im Raum 455 des Amtsgerichtes Tiergarten stattfinden. Wir freuen uns über zahlreiche Unterstützer_innen! Presseschau nun mit 33 Artikeln aus der Presse zu Durchsuchung und Repression linker Buchläden und Strukturen. Schöne Bescherung: Polizei beschlagnahmt heute zum wiederholten Mal die Interim in Berliner Buchläden Am Mittwoch, den 22.12.2010, haben Beamte der Berliner Staatschutzbehörde zum wiederholten Mal die Buchläden Schwarze Risse im Mehringhof/Gneisenaustraße und der Kastanienallee, den Buchladen ohschwarzer Stern21 und den Infoladen M99 durchsucht. Sie hatten Beschlagnahmebeschlüsse für die linke Szenezeitschrift Interim. Es war die siebte Durchsuchung in diesem Jahr.speichern vor 387 Tagen
- Am Abend vor dem Beginn des Prozesses gegen 9 von insgesamt 18 kurdischen Jugendlichen vor dem Landgericht in Stuttgart, veranstaltete das Kurden Soli-Komitee eine Kundgebung auf dem Stuttgarter Schlossplatz. An dieser beteiligten sich rund 60 Personen. Mit einem Infotisch und ca. 400 verteilten Flugblättern wurde versucht die Bevölkerung auf den Prozess und die Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in der BRD aufmerksam zu machen. In den Reden wurden die Hintergründe des Verfahrens, die Repression und die Schikanen gegen das Umfeld sowie die Situation in der Türkei und die Rolle Deutschlands an der Verfolgung von Kurdinnen und Kurden thematisiert. Einer der inhaftierten Jugendlichen beteiligte sich durch ein Grußwort an der Kundgebung: Hallo und Rojbas Genossen! Seit über tausenden von Jahren werden wir Kurden unterdrückt. Unsere Dörfer wurden zerstört und niedergebrannt. Freunde und Familien wurden verhaftet, gefoltert und hingerichtet. Wie der Türkische Staat versucht auch die Bundesregierung mit Massenverhaftungen die kurdische Linke mundtot zu machen. Doch solange der Türkische Staat die Existenz der kurdischen Bevölkerung leugnet werden die Rufe nach Freiheit und Selbstbestimmung weiter gehen. Azadi ji bo kurd o kurdistan! Prozessbericht 13.1.2010 Heute am 13.1. begann am Stuttgarter Landgericht der Prozess gegen 9 der insgesamt 18 kurdischen Jugendlichen die alle wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes angeklagt sind. An diesem ersten Prozesstag beteiligten sich etwa 100 Angehörige, FreundInnen und GenossInnen. Ungefähr 80 davon wurden in den Gerichtssaal gelassen. Alle BesucherInnen wurden in Gruppen zu vier oder fünf Personen kontrolliert, durchsucht und ihre Personalausweise wurden eingesammelt und kopiert. Wegen den massiven Vorkontrollen verzögerte sich der Prozessbeginn um eine Stunde auf 9.00 Uhr. Als der erste Jugendliche in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde, begrüßten ihn die BesucherInnen mit Applaus und Solidaritätsbekundungen, worauf die Staatsanwältin aggressiv regierte und verlauten ließ, man solle das klatschen unterlassen, sonst würde der Saal geräumt werden. Ein Besucher musste aufgrund eines Kommentars zu dieser Anordnung den Gerichtssaal verlassen. Anschließend wurden die anderen acht Jugendlichen, ebenfalls in Handschellen, nacheinander in den Gerichtssaal gebracht. Als die Richterin eintrat weigerten sich einige BesucherInnen aufzustehen. Erneut wurden Personen des Gerichtssaals verwiesen. Ein Besucher wurde mit „Halts Maul und steh auf“ von einem Polizisten angepöbelt, worauf es zu einer Lautstarken Auseinandersetzung und Handgreiflichkeiten kam. Hierauf verließ die Staatsanwältin den Saal und kehrte mit einem Fotoapparat zurück - ob wirklich Bilder gemacht wurden ist jedoch unklar. Die Richterin begann mit dem Tagesablauf und erklärte, dass aufgrund eines Todesfalls in der Familie eines Rechtsanwalts der Prozesstag verkürzt würde und auf Freitag den 14.1. verlegt wird. Anschließend wurden die Personalien der Angeklagten festgestellt und die Staatsanwältin verlas die Anklageschrift. Sie forderte Freiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise vier bis fünf Jahren für zwei der Jugendlich, denen sie eine „hervorgehobene Stellung“ vorwirft. Außerdem machte sie klar, dass für keinen der Angeklagten eine „Bewährungsfähige Strafe“ in Frage käme. Unter anderem verwies sie auf ein Gespräch zwischen ihr, der Richterin und den Anwälten, welches am 12.11.2010 im Landgericht Stuttgart stattfand. Dieses Gespräch diente dazu die Angeklagten zu einer Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht zu bewegen. Vier der Angeklagten lehnen eine solche Verständigung ab. Die anderen fünf werden sich am Freitag äußern ob sie ebenfalls ablehnen. An dieser Stelle wurde der Prozesstag um circa 11.00 Uhr beendet. Nach dem Prozess wurden die Jugendlichen, als sie im Gefangenentransporter den Hinterhof des Gerichtsgebäudes verließen, mit lautstarken Parolen und Applaus gegrüßt. Bis auf kleinere Eskapaden eines übereifrigen Polizisten kam es zu keinen weiteren Vorfällen und die Gefangenen konnten würdig verabschiedet werden.speichern vor 393 Tagen
- Ein fairer Prozess?speichern vor 394 Tagen
- Oury Jalloh verbrannte vor sechs Jahren auf einer Polizeistation in Dessau, an Händen und Füßen auf dem Boden angekettet, am helllichten Tag, bei lebendigem Leibe. Ein Gericht versucht nun erneut, den skandalösen Fall aufzuklären. Bis sich der Name der Stadt Dessau zuallererst wieder mit dem Wörlitzer Gartenreich verbindet, mit Schlössern und Bauhaus-Kultur, wird noch viel Zeit vergehen. Nichts in der Stadt an der Elbe ist mehr, wie es war, seit am 7. Januar 2005 in der gefliesten Gewahrsamszelle Nummer 5 des örtlichen Polizeireviers der schwarze Asylbewerber Oury Jalloh, an Händen und Füßen auf dem Boden angekettet, am helllichten Tag bei lebendigem Leibe verbrannte. Und niemand ihn rettete. Weltweit erregte die Nachricht Aufsehen. Doch wie die Polizei, die Justiz, wie die Stadt mit dem furchtbaren Vorfall umgingen, beschädigt Dessaus Ruf bis heute. Die Polizei versuchte, die Umstände zu vertuschen. Die Stadt ignorierte den Tod, der damalige Bürgermeister ging nicht einmal zur Trauerfeier, der damalige Innenminister von Sachsen-Anhalt lehnte es ab, den Tatort, die Todeszelle, zu besichtigen. Mehr als zwei Jahre vergingen, bis gegen zwei am Unglückstag verantwortliche Polizisten ein Prozess eröffnet wurde, in dem sie der Mitschuld am Tod Jallohs angeklagt waren. Fast noch einmal so lange dauerte es, bis das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Beamten im Dezember 2009 freisprach. Und nun wird der Fall erneut verhandelt, diesmal vor dem Landgericht in Magdeburg. Beim ersten Prozess hatte der Vorsitzender Richter Manfred Steinhoff letztlich kapituliert: "Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun", rief er seinerzeit in den Gerichtssaal. Die befragten Polizisten hätten gelogen, verschwiegen und vertuscht und so den Rechtsstaat ausgehebelt. Deshalb sei eine Verurteilung unmöglich gewesen, versuchte er die aufgebrachten Zuschauer zu beruhigen. Besonders die Schwarzafrikaner aus Dessau, die den Prozess verfolgten und zunehmend aggressiver auf die Aussagen der Polizisten reagiert hatten, waren erbost. Bei der Bekanntgabe des Freispruchs schrien sie "Ihr Lügner, Ihr Mörder". Steinhoffs Ansprache sollte ihre Wut kappen. Seine schriftliche Ausführung des Urteils knapp drei Monate darauf sah freilich ganz anders aus. Da attestierte Richter Steinhoff den Angeklagten, sich "pflichtgemäß" verhalten zu haben. Zweifel an dem geschildertem Geschehen am Unglückstag kamen nicht mehr vor. Was den Richter veranlasst hat, das schriftliche Urteil so abzuschwächen, darüber spricht er nicht. Entsetzte Prozessbeobachter Vor einem Jahr, genau am fünften Todestag des Asylbewerbers Oury Jalloh aus Sierra Leone, hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Dessauer Freispruch gegen den Polizei-Dienstgruppenleiter Andreas S. wieder auf. Angehörige Jallohs und Freunde waren erleichtert. Die Vorsitzende Richterin Ingeborg Tepperwien ordnete an, den Fall komplett neu zu verhandeln, die Urteilsbegründung sei lückenhaft, die Beweisführung nicht nachvollziehbar und das Verhalten des Polizisten S. alles andere als pflichtgemäß. Deshalb steht Andreas S. ab heute wieder vor Gericht. Die Schwarzafrikaner aus Dessau werden wieder im Saal sitzen. Unter ihnen Mouctar Bah, ein Freund Oury Jallohs. Er hat Spenden gesammelt, um auch zu diesem Prozess die Mutter und den Bruder des Toten nach Deutschland zu holen. Er war es, der Jallohs Eltern damals anrief, um ihnen zu sagen: Euer Sohn ist tot, verbrannt in einer Polizeizelle. "Wie ist so etwas möglich, mitten in Deutschland?", fragte die Mutter. Sie konnte es nicht fassen. Mouctar Bah aus Guinea betrieb in Dessau ein Tele-Café, einen Telefonladen, in dem die Afrikaner nach Hause telefonierten, sich trafen, aßen, schwatzten. Er sorgte vor sechs Jahren dafür, dass der Fall Oury Jalloh öffentlich wurde, nachdem die Polizei zunächst den "Selbstmord eines Asylbewerbers" in einer Haftzelle meldete. Mit einigen Mitstreitern organisierte er Proteste, forderte die vollständige Aufklärung des Falls. Anti-Rassismus-Gruppen in ganz Deutschland schlossen sich an, internationale Menschenrechtsinitiativen sandten Beobachter zu dem Prozess nach Dessau - und waren bestürzt darüber, was sie dort erlebten. Mouctar Bahs Engagement schien in Dessau nicht willkommen. Man nahm ihm den Laden weg, angeblich, weil er Dealer in dem Tele-Café dulde. Die Vorwürfe konnten zwar nie erhärtet werden, dennoch, ein Deutscher übernahm den Laden. Anfangs arbeitete Bah noch dort mit. Als in der Zeitung stand, dass die Internationale Liga für Menschenrechte ihm für seine Zivilcourage die Carl-von-Ossietzky-Medaille verleihe, gab es gleich wieder eine Razzia im Laden. Man beschuldigte Bah, mit Diebesgut zu handeln. Auch dafür gab es keine Beweise, wie die Staatsanwaltschaft hinterher einräumen musste. Eine Reporterin des Deutschlandfunks recherchierte, dass die angeblich gesuchten Kleidungsstücke einem Modehaus gar nicht abhanden gekommen waren. "Die wollten mich hier eben loswerden", sagt Mouctar Bah.speichern vor 395 Tagen

