Infos zum Thema probezeit
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- Der hat keine Kündigungsfristen einzuhalten und keine Kündigungsgründe anzugeben. Es sollte also einfach genug sein. Schwierig wird es aber, wenn die Auszubildenden noch nicht volljährig sind. Dann...speichern vor 2 Tagen
- Der hat keine Kündigungsfristen einzuhalten und keine Kündigungsgründe anzugeben. Es sollte also einfach genug sein. Schwierig wird es aber, wenn die Auszubildenden noch nicht volljährig sind. Dann muss das Schreiben nämlich an die gesetzlichen Vertreter gehen – und zwar fristgerecht.speichern vor 5 Tagen
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- Dann kann es gut sein, dass der Personalrat nicht zustimmt. In zwei Fällen befand das LAG die Kündigung dennoch für rechtens. Dabei ging es u.a. um die Meldepflichten im Krankheitsfall, die oft nicht ernst genommen werden. Die Fachredaktion anwalt.de fasst die Urteile zusammen.speichern vor 527 Tagen
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- Probezeit um 1 Jahr verkürzenspeichern vor 1501 Tagen
- Man sollte sich in der Probezeit nicht ins Koma stechen lassen.speichern vor 1904 Tagen

