Infos zum Thema karlsruhe
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Definition von karlsruhe: Karlsruhe ist mit circa 288 000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Baden-Württembergs. Die Stadt liegt nahe der französischen Grenze.
Die circa 173 km² große Fläche der Stadt ist untergliedert in 27 Stadtteile, die zudem Stadtvierteln zugeordnet sind. Die Stadt grenzt an die Flüsse Rhein, Alb und Pfinz, sowie an nördliche Ableger des Schwarzwaldes. Die größten Städte der Umgebung sind Saarbrücken, Kaiserslautern, Mannheim, Stuttgart und Strasbourg.
Im Jahre 1715 wurde das Karlsruher Schloss von Kaiser Wilhelm, dem damaligen Markgrafen von Baden, gebaut. Er ordnete die umliegenden Straßen strahlenförmig vom Schloss fortlaufend an. Diese 32 Straßen, die um das Schloss herum angeordnet sind, sind heute noch zu erkennen und sind daher charakteristisch für Karlsruhe. Ein Wahrzeichen der Stadt ist außerdem die Karlsruher Pyramide auf dem Marktplatz.
In der badischen Stadt sitzen seit Anfang der 1950er Jahre das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof.
Die circa 173 km² große Fläche der Stadt ist untergliedert in 27 Stadtteile, die zudem Stadtvierteln zugeordnet sind. Die Stadt grenzt an die Flüsse Rhein, Alb und Pfinz, sowie an nördliche Ableger des Schwarzwaldes. Die größten Städte der Umgebung sind Saarbrücken, Kaiserslautern, Mannheim, Stuttgart und Strasbourg.
Im Jahre 1715 wurde das Karlsruher Schloss von Kaiser Wilhelm, dem damaligen Markgrafen von Baden, gebaut. Er ordnete die umliegenden Straßen strahlenförmig vom Schloss fortlaufend an. Diese 32 Straßen, die um das Schloss herum angeordnet sind, sind heute noch zu erkennen und sind daher charakteristisch für Karlsruhe. Ein Wahrzeichen der Stadt ist außerdem die Karlsruher Pyramide auf dem Marktplatz.
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- immerhin geht's um mehr als ein Haus!speichern vor 243 Tagen
- vom 1. bis 4. August 2011. Im Durlacher Schlossgarten. Lesungen von 15 Minuten Länge.speichern vor 258 Tagen
- Baden-Württemberg feiert 2011 die Erfindung des Benz-Motorwagens und damit den 125. Geburtstag des Automobils, sowie seine ungewöhnlich zahlreichen Tüftler und Erfinder. Landesweit gibt es 300 Events und Veranstaltungen, wie z.B. das "Solitude Revival" am 22. bis 24. Juli, an dem wieder historische Rennwagen auf der ehem. Grand-Prix- und Formel-1-Rennstrecke vor den Toren Stuttgarts unterwegs sind. Vorschläge und Anregungen finden Sie auf dieser Seite.speichern vor 279 Tagen
- Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“. Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.speichern vor 310 Tagen
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