Infos zum Thema hartz-4

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Definition von hartz-4: Hartz 4, umgangssprachlich für Arbeitslosengeld II (Alg II): Begriff für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.

Juristische Grundlage für Hartz 4 ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II), welches nach seinem Inkrafttreten Anfang 2005 schon mehrere Änderungen erfuhr. Hartz 4 ist die finanzielle Unterstützung des Staates von Menschen, die nicht erwerbstätig sind oder die durch ihre Arbeit nicht genug zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes verdienen.

Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, liegt hierbei im Ermessen der Behörden. Ziel ist allerdings nicht nur die Befriedigung der materiellen Grundbedürfnisse, sondern auch die Erbringung von Leistungen, welche die Hilfsbedürftigkeit beenden oder verringern. Beispiele hierfür sind Weiterbildungsmaßnahmen, ABMs oder "1-Euro-Jobs".

Seit seiner Einführung 2005, benannt nach Peter Hartz, wurde Hartz 4 aufgrund der Undurchsichtigkeit der Berechnungsgrundlagen heftig kritisiert.