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Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer » t3n News
„Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von Disclaimern. Um diese Aussage zu begründen, wird der Beitrag auf die häufigsten Irrtümer eingehen.Muster-Disclaimer für Webseiten von eRecht24.de | specials | intern
Rechtsanwaltsseite mit wichtigen Informationen für Webmaster, Blogger etc. Disclaimer usw. steht zur kostenlosen Kopie bereit.Angstklauseln
Bei Juristen und Banken beliebt, aber inzwischen auch in vielen anderen Bereichen anzutreffen sind Klauseln, welche am Ende einer E-Mail darauf aufmerksam machen, dass die E-Mail vertrauliche Daten enthalten kann und der Empfänger bestimmte Dinge tun soll, wenn er die E-Mail versehentlich erhalten hat. Manchmal soll der Empfänger die E-Mail nur löschen, dann soll er den Absender über den Irrläufer verständigen und nicht nur die E-Mail löschen, sondern auch alle Anhänge. Manchmal bedankt man sich für derlei Artigkeiten, manchmal nicht. Zum Teil wird dem Empfänger auch das Lesen der E-Mail verboten, wenn er — aus Sicht des Senders — nicht der richtige Empfänger ist.


