Infos zum Thema baurecht
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- Abstandsflächen 2010speichern vor 3 Tagen
- Der Deutsche Baugerichtstag e. V. hat zum Ziel: die Entwicklung eines modernen, ausgewogenen und auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen privaten Bau- und Vergaberechts zu fördern, die Harmonisierung des nationalen Rechts mit dem sich entwickelnden Europarecht beratend zu begleiten, effiziente außergerichtliche Konfliktbewältigungsstrategien zu entwickeln, ein an den Bedürfnissen der Baupraxis orientiertes Bauprozessrecht zu formen und durchzusetzen, den Kontakt zwischen den in der Rechtsprechung, Rechtslehre, Bauwirtschaft und öffentlichen Verwaltung tätigen Baurechtlern zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen alle Baubeteiligten und Baurechtlern sowie den Sachverständigen zu intensivieren.speichern vor 40 Tagen
- Nun ist es amtlich – am 4. April wurde die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und löst damit die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab, die bislang die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung war. Aber es besteht kein Grund zur Hektik für Hersteller von Fenstern, Fassaden, Türen, Toren und Glas, da entsprechend lange Übergangsfristen bis zum 01.07.2013 vorgesehen sind. Es gibt aber dennoch wesentliche Änderungen, über die das ift Rosenheim im Detail informieren wird.speichern vor 306 Tagen
- Ein Planspiel ist eine Methode der prospektiven Gesetzesfolgenabschätzung, die sich in verschieden Regelungsbereichen – insbesondere auch im Städtebaurecht – bewährt hat. Damit soll überprüft werden, ob die vorgesehenen Neuregelungen angemessen, praktikabel und wirksam sind. Der Gesetzentwurf soll dabei anhand konkreter Sachverhalte und Aufgaben der beteiligten Kommunen und bestimmter Kriterien reflektiert werden.speichern vor 313 Tagen
- Industriebaurichtliniespeichern vor 472 Tagen
- Die am 27. Juli 2010 in Kraft getretene, novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bringt zwei wesentliche Neuerungen, die den Planungsprozess erheblich beeinflussen: die Festschreibung der „Gefährdungsbeurteilung“ (§ 3) sowie von „Straftaten und Ordnungswidrigkeiten“ (§ 9). Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz besteht die generelle Pflicht festzustellen, ob die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb gefährdet sind oder sein können. Die Gefährdungsbeurteilung wird schon für die Planung von Arbeitsstätten eine sehr entscheidende Grundlage sein müssen, die vom Arbeitgeber/Bauherrn zu schaffen ist. Sie kann für Architekten auch eine Chance sein, neue Beratungs- und Planungsleistungen anzubieten.speichern vor 511 Tagen
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- Leitfaden Arbeitsstätten PDF-Symbol BGI 5128 Arbeitsstätten sicher planen und gestaltenspeichern vor 511 Tagen
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- Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW)*) - Fassung März 2000 - RdErl. v. 20.8.2001 (MBl. NRW. S. 1253)speichern vor 583 Tagen
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