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Wie man Ärger mit dem AGG vermeidet (2)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), kurz Antidiskriminierungsgesetz, zieht Ärger an wie Licht die Motten. Unser Experte für das AGG und Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Swen Walentowski, beobachtet bereits steigende Klagezahlen, ist sich aber sicher, dass die Klärung strittiger Fragen durch das BGH noch lange auf sich warten lassen wird. Bis dahin ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Der kluge Unternehmer baut deshalb vor. Wie das am besten geht? Hören sie selbst.AGG im Arbeitsrecht
Ob die Welt seit Einführung des AGG gerechter ist? Mit Eiertanz und Aufbewahrungspflichten müssen sich KMU ebenso herumschlagen wie Großkonzerne. Wenigstens ist die gefürchtete Prozesslawine ausgeblieben. Die Fachredaktion anwalt.de sichtet den Klageeinlauf und zieht eine Zwischenbilanz.AGG im Zivilrecht
Seit dem Gleichbehandlungsgesetz starren Unternehmen wie gebannt auf Stellenausschreibungen und Bewerbergespräche. Aus dem Blick geriet dabei die Reichweite des Gesetzes. Es ist nämlich auch im Zivilrecht zuständig, z.B. im Online-Vertrieb. Hier ist wichtig: Die Fristen sind deutlich knapper.

