Infos zum Thema BVerfG
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- Die BVerfG zur Anerkennung von Aufwendungen aus dem Erststudium als Werbungskosten benachteiligen alle jene, die ihre Steuererklärungen für die betroffenen Jahre bereits abgegeben haben. Allerdings besteht eine Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche Regelung, die eine rückwirkende Anerkennung der Werbungskosten verbietet. Ein Einspruch gegen die bereits ergangenen ESt-Bescheide kann ich also trotzdem lohnen.speichern vor 126 Tagen
- Das Bundeswahlgesetz ist in Teilen verfassungswidrig, eine verfassungskonforme Besserung nicht in Sicht. Könnte also kein neuer Bundestag gewählt werden? So schlimm ist es nicht, wie die Autoren zeigen. Ein kurzer Einblick in Wahlrecht und die hohe Bedeutung des BVerfG.speichern vor 244 Tagen
- Ist bei einer Blutentnahme kein Richter zu erreichen (z. B. in der Nacht), ist der Richtervorbehalt kein Grund für ein Beweisverwertungsverbot.speichern vor 269 Tagen
- In einem unerwarteten Urteil hat das BVerfG die Berechnungsgrundlage für die Unterhaltsleistungen von Ex-Ehepartnern nach erneuter Heirat des Unterhaltspflichtigen geändert. Die Unterhaltshöhe dürfte sich dadurch massiv vermindern.speichern vor 363 Tagen
- Betriebsbedingte fristlose Kündigung! Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Ministerinnen und Minister, wir, das Volk als Souverän der demokratischen Bundesrepublik Deutschland, teilen Ihnen hiermit mit, dass wir Ihre Arbeitsverträge mit sofortiger Wirkung aufgrund betrieblicher, volkswirtschaftlicher und sozialer Gründe kündigen. Sie verlieren hiermit sämtliche Ansprüche aus diesen Arbeitsverträgen. Ebenfalls können wir für Ihre Pensionen, Diäten, steuerfreie Zuschläge und sonstige Leistungen nicht mehr aufkommen. Dies ist eine Notmaßnahme, da unser Unternehmen – der deutsche Staat – kurz vor der Insolvenz steht. Leider haben Sie als Geschäftsführer_innen in den vergangenen Monaten die Finanzsituation des Betriebs “deutscher Staat” über die Maßen strapaziert und verschärft, z.B. indem Sie unsinnige Geldzuwendungen an marode, angeblich “systemrelevante” Subunternehmen wie die Hypo Real Estate Bank, fließen ließen. * Sie haben die Arbeitsplatzsituation verschärft, dazu beigetragen, dass immer mehr Menschen in 400 € Jobs arbeiten müssen, oder nur befristet beschäftigt sind. * Sie haben es nicht geschafft, die Finanzen so einzuteilen, dass für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen genug Geld zur Verfügung steht. * Sie haben die gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Armutsfalle gemacht, Sie haben der Pharmaindustrie – als einer starken Lobby – sowie auch den Apothekern reichliche Geldgeschenke gemacht. * Sie haben der Hotellerie Geldgeschenke gemacht. * Sie haben der Atomwirtschaft Geldgeschenke gemacht. * Sie haben den Banken Geldgeschenke gemacht und Rechtsvorteile verschafft, ohne auch nur im geringsten dafür zu sorgen, dass neuerliche Finanzjonglagen nicht stattfinden können. * Sie haben keine Finanztransaktionssteuer eingeführt. * Sie wollten (und wollen noch immer) die Vorratsdatenspeicherung, die zahlreichen Gesetzen widerspricht. * Sie wollten (und wollen noch immer) die Einführung von Ganzkörperscannern, obwohl sie die Sicherheit nicht verbessern. * Sie haben ein sog. “Sparpaket” gepackt, dessen Folgen unsere Kinder noch tragen dürfen. * Sie haben das soziale Klima in unserem Betrieb “deutscher Staat” durch Ihre Äußerungen zum Thema “spätrömische Dekadenz” vergiftet. Diese Aufzählung ist unvollständig. Eine vollständige Aufzählung würde jedoch den Rahmen dieses Kündigungsschreibens sprengen. All dies haben Sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers, des Volkes, getan, obwohl Ihr Arbeitsvertrag Ihnen ausdrücklich vorschreibt, Ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm abzuwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, Ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben. (Amtseid der Minister_innen) Da das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt hat, dass die “Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG” eine Ordnung ist, die - unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft – eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt (folgt was?). Den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zuzurechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“ (BundesVerfG 1952) bleibt uns leider nichts anderes übrig, als unsere Volkssouveränität auszuüben, die Willkürherrschaft zu beenden und Sie als gewählte Geschäftsführer_innen für die Nichterfüllung Ihrer Pflichten zur Rechenschaft zu ziehen. Sie sind für unseren Betrieb untragbar. Ab sofort werden wir, das deutsche Volk, die Geschäftsführung selbst übernehmen. ppa. Das deutsche Volk Berlin, den 28.09.2010speichern vor 498 Tagen
- Wer bei einer Wahl seine Stimme an einen Kandidaten vergibt, darf erwarten, dass keinen negativen Einfluss auf die Erfolgsaussichten des Kandidaten hat. Logisch oder? Findet auch das BVerfG. Im geplanten britischen Wahlrecht könnte es aber zu einem gegenteiligen Effekt kommen. Paradox und - nach Ansicht des Autors - in Deutschland wohl verfassungswidrig. Puh...speichern vor 544 Tagen
- Die Ausgestaltung des Kindergeldes mit einer Freigrenze verstößt nicht gegen die Verfassung, sondern liegt im Handlungsrahmen des Gesetzgebers, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.speichern vor 548 Tagen
- Das BVerfG entschied, dass in Kindergeld und -freibeträgen nur die Beträge einfließen dürfen, die dem Kind tatsächlich verbleiben. Welche Möglichkeiten ergeben sich daraus noch für die Jahre ab 2010?speichern vor 678 Tagen
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- Am Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzenspeichern vor 693 Tagen
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- Für den Sozialrichter Jürgen Borchert ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV ein "Riesenschritt": Endlich werde wahrgenommen, wie wichtig Bildung sei.speichern vor 709 Tagen
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