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Volksentscheidsranking 2010
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Themen: volksentscheid ranking demokratie Kategorie: Studien
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| Autor: | |
| Veröffentlicht: | Oktober 2010 |
| Lizenz: | Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung |
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Textauszug aus diesem Dokument
Das VolksentscheidsRanking vergleicht die Bundesländer in Bezug auf ihre gesetzlichen Regelungen der direkten Demokratie auf Landesebene Volksbegehren/Volksentscheide und Kommunalebene Bürgerbegehren/Bürgerentscheide. Momentaufnahme: Weiterentwicklung der direkten Demokratie durch Reformen und mehr Praxis September 2010: Die direkte Demokratie in Deutschland ist in den letzten Jahren bürgerfreundlicher geworden. In mehreren Bundesländern wurden Reformen sowohl für die Landesebene als auch für die kommunale Ebene verabschiedet. In Hamburg und Thüringen ging dies mit Volksbegehren zur Verbesserung der Regelungen einher, wobei die Initiatoren einen langen Atem und viel Energie benötigten, um Widerstände und politische Querschüsse aus den Parlamenten Stand zu halten. Insgesamt überwiegen jedoch die positiven Tendenzen: Immer mehr Bundesländer diskutieren bürgerfreundlichere Regelungen der Volksgesetzgebung oder haben sie bereits verabschiedet. Hervorzuheben sind seit 2007, dem Zeitpunkt des letzten Volks entscheidsRankings, die Länder Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen sowie im September 2010 kurz vor Redaktions schluss RheinlandPfalz. Diese Länder haben sich im aktuellen Ranking im Vergleich zu 2007 zum Teil deutlich verbessert. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass es einige Bundeslän der gibt, die ihre jahrzehntelange Reformunfähigkeit beibehal ten haben etwa BadenWürttemberg auf Landesebene oder das Saarland. Im Vergleich zum Ranking 2007 hat sich die Po sition dieser Bundesländer verschlechtert. Einige Länder da runter manche mit neu gewählten Regierungen haben jedoch erkannt, wie wertvoll direkte Bürgermitsprache für die Demo kratie und das Vertrauen in die Politik ist: Reformen stehen unter anderem im Saarland derzeit noch aktuelles Schlusslicht im Ranking, in Brandenburg und in NordrheinWestfalen auf der politischen Agenda. Ein zweiter Trend, der Mitte der 90er Jahre begann, setzte sich auch in den letzten Jahren fort und ist sehr wichtig für die Ent wicklung: Die praktischen Erfahrungen mit der direkten De mokratie nehmen insgesamt von Jahr für Jahr zu. So fanden im Jahr 2008 und 2009 die ersten beiden Volksentscheide aufgrund eines Volksbegehrens in der Geschichte Berlins statt. Im Juli 2010 erregten Volksentscheide in Bayern Nichtraucherschutz und Hamburg Schulreform bundesweite, ja sogar internationa le Aufmerksamkeit. Auf kommunaler Ebene wachsen die Erfah rungen in vielen Bundesländern sogar noch schneller. Allein in Bayern fanden seit 1995 zirka 1.000 Bürgerentscheide statt. Umfragen bestätigen Trend zu mehr Bürgerbeteiligung Zahlreiche Meinungsumfragen in den letzten Jahren bestätigen diesen Trend hin zu mehr Bürgerbeteiligung: Regelmäßig wün schen sich mehr als zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger, auch auf Bundesebene über wichtige Sachfragen direkt mitzu entscheiden. So sprachen sich im Juli 2010 in einer repräsenta tiven Umfrage von Infratest dimap drei Viertel 76 Prozent der Befragten für bundesweite Volksentscheide aus. Direkte Demokratie belebt den politischen Wettbewerb Es spielt offenbar nur eine untergeordnete Rolle für die Re formfähigkeit der Regierung, welche Parteien das Zep ter gerade in der Hand halten. Entscheidend ist, dass unser politisches System oft selbst Veränderungen blockiert. In den Mühlen der Parteipolitik werden Reform ansätze mitunter bis zur Unkenntlichkeit zerrieben. Der Politik mangelt es an einem produktiven Wettbewerb der Ideen.
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Insgesamt ist das Ergebnis des Rankings ernüchternd und erfreulich zugleich. Ernüchternd, weil wir bei den Gesamtnoten acht Mal die Note „ausreichend“, einmal „mangelhaft“ und einmal sogar „ungenügend“ vergeben mussten. Erfreulich ist das Ergebnis, da die Durchschnittsnote aller Länder nun bei 3,7 liegt und damit deutlich besser ist als beim Ranking 2007 (4,0) sowie beim ersten Ranking 2003 (4,2). Dies zeigt, dass es zwar noch einen großen Reformbedarf auf dem Weg zu fairen und bürgerfreundlichen Volksentscheiden gibt, jedoch einige Bundesländer ihre Regelungen in den vergangenen Jahren reformiert haben.
Spitzenreiter des diesjährigen Rankings ist Hamburg, gefolgt von Berlin. Dies ist auf Reformen der vergangenen Jahre zurückzuführen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Volksentscheids-Rankings erhalten damit Bundesländer für ihre Gesetze zur direkten Demokratie ein „gut“ als Gesamtnote. 2007 waren Bayern und Berlin mit der Note „befriedigend“ gemeinsam auf Platz 1. Bayern belegt nun den dritten Platz.
Größter Gewinner im Vergleich zu 2007 ist Thüringen, das sich durch die Reform auf Gemeindeebene von Platz 14-15 auf Platz 4 verbesserte. Ebenfalls deutlich nach oben ging es für Rheinland-Pfalz (von Platz 14-15 auf Platz 9) und Bremen (von Platz 10 auf Platz 5), Hamburg kletterte von Platz 3 auf Platz 1.
Schlusslicht mit den restriktivsten Gesetzen und der geringsten Praxis der direkten Demokratie ist nach wie vor das Saarland mit „ungenügend“. Hier plant die Jamaika-Koalition jedoch Reformen. Baden-Württemberg schneidet lediglich mit einem „mangelhaft“ ab.
Reformen bei den Regelungen der direkten Demokratie gab es seit dem vorherigen Volksentscheids-Ranking 2007 in Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Thüringen und in Berlin. Auch in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Bremerhaven, Hessen und im Saarland sind Reformen geplant. In Baden-Württemberg hat die Opposition entsprechende Vorschläge vorgelegt.
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind in der Praxis gravierend. In zehn von 16 Bundesländern gab es noch nie einen Volksentscheid (Landesebene). In Bayern und Hamburg fanden dagegen bereits jeweils sechs Volksentscheide statt. Auch auf kommunaler Ebene gibt es große Unterschiede. Von deutschlandweit rund 4.440 Bürgerbegehren und 2.400 Bürgerentscheiden fanden fast 40 Prozent in Bayern statt (1.759 neu eingeleitete Initiativen, 995 Bürgerentscheide). Im Saarland, Schlusslicht des Rankings, wurden erst 14 Bürgerbegehren gestartet.
Boom seit 1990: 88 Prozent der 238 Initiativen auf Landesebene wurden nach 1990 eingeleitet, 16 der bisher 18 Volksentscheide in Deutschland fanden seit Anfang der 90er Jahre statt. In allen neuen und in drei der alten Bundesländer sowie in Berlin wurden Volksbegehren und -entscheide erst nach 1990 ermöglicht. Auf Kommunalebene ist die Entwicklung noch deutlicher. Vor der friedlichen Revolution kannte nur Baden-Württemberg Bürgerbegehren und -entscheide.”
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