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Vereinssatzung Musikszene Bremen e.V.
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Themen: verein bremen Kategorie: Sonstiges/Anleitungen
Textauszug aus diesem Dokument
Beantragt werden. Dem Antrag ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 zu entsprechen. Im Zweifelsfalle entscheidet der Vereinsausschuss über den Aufnahmeantrag. Die Mitgliedschaft wird durch Aushändigung einer Mitgliedsnummer bescheinigt. 7 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Verein endet, außer im Falle des Todes, durch schriftliche Erklärung, durch Ausschluss oder durch unbekannten Wegzug. Die schriftliche Austrittserklärung ist zum Ende des Kalenderhalbjahres dem Vorstand oder einem Mitglied des Vereinsausschusses zu überreichen. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen die Vereinssatzung verstößt, das Ansehen des Vereins in grober Weise in der Öffentlichkeit schädigt oder seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachkommt. Über den Vereinsausschluss entscheidet die Vereinsausschussversammlung mit 2/3 Mehrheit. Die Entscheidung kann für sofort vollziehbar erklärt werden, jedoch ist dem betroffenen Mitglied vorher Gelegenheit zur Äußerung bzw. Stellungnahme zu gewähren. Gegen den Beschluss ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe die schriftliche Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Der Betroffene ist hierüber zu belehren. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Antrag sodann in ihrer ordentlichen Versammlung, sofern vorher keine außerordentliche Versammlung stattfindet. Beschlüsse dieses Organs sind bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Beschlüsse über den Vereinsausschluss sind dem Betroffenen durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Verzieht ein Mitglied unbekannt und ist die neue Anschrift nicht ohne erheblichen Aufwand feststellbar, so entscheidet die Mitgliederversammlung über die Beendigung der Mitgliedschaft. 8 Beiträge Der Verein erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung festlegt.
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Die Satzung wurde in enger Zusammenarbeit mit Finanzamt und dem Amtsgericht erstellt. Für eine Vereinsgründung demnach schonmal eine gute Basis.
http://www.musikszene-bremen.de”
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