Lade Dokument...

Regelung Plagiatvorsorge
PDF Dokument,
Themen: udk uni hausarbeit Kategorie: Sonstiges/Anleitungen
Textauszug aus diesem Dokument
Da in letzter Zeit die Anzahl von Plagiaten bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten zuge nommen hat, gibt der Prüfungsausschuss folgende Regelung bekannt: [...]
Hiermit erkläre ich an Eides statt gegenüber dem Prüfungsausschuss des Studienganges GWK, dass die vorliegende, dieser Erklärung bei gefügte Arbeit selbständig und nur unter Zuhilfenahme der im Litera turverzeichnis genannten Quellen und Hilfsmittel angefertigt wurde. Alle Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, sind kenntlich gemacht. [...]
Sollte in einer wissenschaftlichen Arbeit dies schließt auch Präsentatio nen bzw. Ergebnisse von Projektarbeiten ein im Rahmen einer Lehrveran staltung ein Plagiat nachweisbar sein, führt dies unweigerlich zu einer Be wertung der Arbeit mit nicht ausreichend.
Der Scheinerwerb in dieser Lehrveranstaltung ist im betreffenden Semester nicht mehr möglich. Prüfungsäquivalente Studienleistungen gelten als nicht bestanden. Für diese Leistungen, wie für Abschlussarbeiten gilt ein Plagiat als Täuschungsversuch im Sinne des 8 DiplomPrüfO und des 22 B.APrüfO.
Gesamtes Dokument lesen »
Hiermit erkläre ich an Eides statt gegenüber dem Prüfungsausschuss des Studienganges GWK, dass die vorliegende, dieser Erklärung bei gefügte Arbeit selbständig und nur unter Zuhilfenahme der im Litera turverzeichnis genannten Quellen und Hilfsmittel angefertigt wurde. Alle Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, sind kenntlich gemacht. [...]
Sollte in einer wissenschaftlichen Arbeit dies schließt auch Präsentatio nen bzw. Ergebnisse von Projektarbeiten ein im Rahmen einer Lehrveran staltung ein Plagiat nachweisbar sein, führt dies unweigerlich zu einer Be wertung der Arbeit mit nicht ausreichend.
Der Scheinerwerb in dieser Lehrveranstaltung ist im betreffenden Semester nicht mehr möglich. Prüfungsäquivalente Studienleistungen gelten als nicht bestanden. Für diese Leistungen, wie für Abschlussarbeiten gilt ein Plagiat als Täuschungsversuch im Sinne des 8 DiplomPrüfO und des 22 B.APrüfO.
Gesamtes Dokument lesen »


Kommentare zu diesem Dokument
Es wurden noch keine Kommentare abgegeben. Sei der Erste, der dieses Dokument kommentiert