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  • Unter Organisation versteht man die Gesamtheit aller Arbeitsregelungen. Diese Kompaktzusammenfassung gibt einen detaillierten Überblick über die Teilsegmente der Organisationslehre: Aufbauorganisation, Ablauforganisation und Grundlagen der Datenverarbeitung.

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    Textauszug aus diesem Dokument

    Unter Organisation versteht man die Gesamtheit aller Arbeitsregelungen. Diese Regelungen beziehen sich auf die Ordnung von Zuständigkeiten für spezielle Teilaufgaben und die Ordnung des Arbeitsablaufs. Damit sind zwei Hauptbereiche der Unternehmensorganisation hervorgehoben: 1. die Ordnung von Zuständigkeiten, die sich aus den Aufgaben und ihrer Verteilung ergibt AufbauOrganisation. 2. die Regelung des Arbeitsablaufs, die der Erfüllung der Aufgaben dient AblaufOrganisation. [...]
    Ausgangspunkt für jede Organisation ist die dem Unternehmen gestellte Gesamtaufgabe. Unterschiedliche Unternehmensaufgaben bedingen eine sehr unterschiedliche Aufbauorganisation. [...]
    Die Organisation der Aufgabenzuordnung erstreckt sich dabei auf die Bildung von funktionalen Aufgabenbereichen horizontale Unternehmensgliederung die Rangordnung und die damit verbundenen Weisungsbefugnisse vertikale Unternehmensgliederung [...]
    Die Vereinigung mehrerer Stellen, die gleichartige oder ähnliche Arbeiten verrichten, führt dann zur Bildung von Abteilungen.
    Der horizontale Unternehmensaufbau muß so beschaffen sein, daß für Leitung und Kontrolle überschaubare Bereiche entstehen und die Aufgaben jedes einzelnen Mitarbeiters klar umrissen sind: [...]
    Eine Stelle entsteht durch die Zusammenfassung von Aufgaben und Befugnissen zum Aufgabenbereich einer einzelnen Person. Sie ist damit die kleinste organisatorische Einheit eines Unternehmens und ist in der Regel an einen Arbeitsplatz gebunden. Je nach Art der Befugnisse werden Leitungs Führungsstellen und Ausführungsstellen unterschieden. Eine Stelle, die Führungsaufgaben erfüllt, ist eine Instanz. [...]
    Die wesentlichen Merkmale einer Stelle faßt man in einer Stellenbeschreibung zusammen. Aus der Stellenbeschreibung, die in Zusammenarbeit von Organisationsabteilung und jeweiliger Fachabteilung entsteht, gehen die Aufgaben, die Verantwortung und die Befugnisse eines Stelleninhabers , sowie die Vertretungs und Unterstellungsverhältnisse hervor. Der Wert einer Stellenbeschreibung ist um so höher einzuschätzen, je konkreter Aufgaben und Befugnisse beschrieben sind.
    Für die Verwendung einer Stellenbeschreibung sprechen vor allem folgende Punkte: Der Mitarbeiter kennt exakt seine Aufgaben und Befugnisse. Der Vorgesetzte kann die Leistung seines Mitarbeiters besser beurteilen. Die Personalabteilung erhält ausführliche Informationen für die Planung und Anwerbung des Personals Anforderungsprofil. [...]
    Die 5. Führungsaufgabe, die kaum von den übrigen Führungsaufgaben zu trennen ist, lautet: entscheiden. [...]
    Einige Entscheidungsstellen sind häufig fachlich überfordert, da sie in der Regel nicht über alle Einzelkenntnisse und Informationen verfügen, die erforderlich sind, um eine optimale Entscheidung zu treffen.
    Daher ist es zweckmäßig, solchen Instanzen Stellen zuzuordnen, die die Entscheidungen vorbereiten, indem sie Informationen bereitstellen, planen, Vorschläge ausarbeiten und Möglichkeiten prüfen. Solche Stellen, die lediglich beratende Funktionen haben, bezeichnet man als Stabsstellen. [...]
    Die Vereinigung von Stellen, die gleichartige oder ähnliche Arbeiten verrichten, führt zur Bildung von Abteilungen. Eine Person, der Abteilungsleiter, übernimmt die verantwortliche Leitung der Abteilung. Vor der Abteilungsbildung ist zu prüfen, welche Teilaufgaben der Art nach zusammengehören oder verwandt sind, so daß man sie sachlich zu Aufgabenbereichen Abteilungen zusammenfassen kann. [...]
    1. Die Stelle ist die kleinste Organisationseinheit im Unternehmen. Sie beinhaltet den Aufgabenbereich einer Person. 2. Eine Stelle mit Weisungs, Entscheidungs und Kontrollbefugnissen ist eine Instanz. Stellen ohne diese Befugnisse sind Ausführungsstellen. Der stufenartige Aufbau der Instanzen und Ausführungsstellen bildet die Betriebshirarchie. 3. Führungskräfte erfüllen neben ihren Sachaufgaben auch Führungsaufgaben. 4. Führungsaufgaben sind Zielsetzung, Planung, Organisation, aktuelles Einwirken und Motivation in der Durchführungsphase, Kontrolle und Entscheidung. 5. Auf allen Ebenen der Betriebshirarchie, ausgenommen die Ausführungsebene, sind Führungsaufgaben zu erfüllen. 6. Auch auf Führungsaufgaben kann das Prinzip der Arbeitsteilung angewendet werden. 7. Stabsstellen sind Hilfsstellen der Instanzen auf oberster oder mittlerer Ebene. Sie erarbeiten Vorschläge für die Entscheidungsträger, ohne selbst weisungsberechtigt zu sein. Gliederung nach Funktionen / Verrichtungen nach Objekten nach Phasen nach dem Rang [...]

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