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  • Das Geschäftsleben ist ohne schriftliche Verträge und Vereinbarungen nicht mehr vorstellbar. Ob bei Vermittlung von Autos, Immobilien, Waren aller Art bis zu grossen Finanztransaktionen. Überall bedarf es mehrerer Kontakte, bis entweder der Verkäufer einen Käufer für seine Waren und Dienstleistungen findet und umgekehrt. Dazwischen sind Vermittler, die oft für das erfolgreiche Zustandekommen von kleinen bis sehr grossen Geschäften mit verantwortlich sind.

    Damit diese Bemühungen auch entsprechend entlohnt werden und die hergestellten Kontakte nicht den Broker/Vermittler ausschliessen, bedarf es rechtlich korrekter Vereinbarungen, die im Zweifelsfall auch einklagbar sind.

    Die Kunden- und Quellenschutzvereinbarung ist in verständlicher Deutscher Sprache und schliesst alle erdenklich notwendigen Regelungen kurz und prägnant ein.

    Sie ist die gesunde Basis für eine gute und erfolgreiche Geschäftsbeziehung.

    Neu überarbeitet, 12. November 2009



    Die Kunden- und Quellenschutz Vereinbarung kann günstig per Download sofort erworben wurden unter:

    http://www.xinxii.com/kunden-und-quellenschutz-vereinbarung-p-310517.html

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    Textauszug aus diesem Dokument

    Diese Vereinbarung sichert vertraglich die Unterzeichner untereinander und gegenseitig, deren Kontakte, Kunden, Geschäftspartner, vertrauliche Informat ionen und Anbieter von Immobilien, Mobilien, Waren und Dienstleistungen.
    [Anmerkung: gerade in den letzten Jahren bedingt durch die allgemeine wirtschaftliche Situation sind viele Menschen aus den unterschiedlichsten Berufssparten als Vermittler von Mobilien, Immobilien oder Dienstleistungen als Klein und EinzelUnternehmer tätig. Leider werden diese Vermittlungs Tätigkeiten oft auf Treu und Glauben und ohne jegliche schriftliche Vereinbarung durchgeführt und deshalb ist es nicht selten, dass Vertragspartner, wenn es ans zahlen geht, plötzlich vergesslich werden] [...]
    In den letzten drei Jahrzehnten vor allem in den vergangenen 5 Jahren wurde es in nationalen und internationalen Handels und Dienstleistungs Geschäften immer deutlicher erkennbar, dass leider KEINER alleine jeweils Verkäufer und Käufer von Produkten, Immobilien, Mobilien oder Dienstleistungen immer zur Verfügung hat. Deshalb muss man sich vieler Kontakte, Empfehlungen, Tippgeber oder Vermittler bedienen, um an die gewünschten Endkunden, ob Käufer oder Verkäufer zu gelangen. Deshalb ist eine reibungslose Teamarbeit unabdingbar und notwendig Allerdings um eine mündliche Vereinbarung zu untermauern, ist es erfahrungsgemäss sehr sinnvoll dies mit einer schriftlichen Vereinbarung, der Kunden und QuellenschutzVereinbarung zu sichern. Bei Verstoss eine Vertragspartei hat die geschädigte Partei die Möglichkeit der zivil oder sogar strafrechtlichen Verfolgung, Einforderung von Schadensersatz uvm. [...]
    Bereits nach kurzer Zeit stellt er fest, dass er selbst keinen Käufer auftreiben kann. Nun will er einen MaklerKollegen einschalten. Er bekommt zum Beispiel über einen befreundeten Makler einen Tipp. Dieser kennt einen Makler, der gerade jetzt eine Gewerbeimmobilie zu kaufen sucht, die dem entspricht, was er von seinem Verkäufer zur Vermarktung bekommen hat. Da der Verkäufer nicht will, dass sein Name, sein Verkaufsobjekt über den Markt getragen wird, muss der o.g. Immobilien Makler einerseits das Objekt an den Markt bringen, ohne es zu verbrennen und seinen Kunden und nicht zuletzt seine Provisionsansprüche schützen. Zu diesem Zweck schliesst er in erster Linie mit dem Verkäufer die vorliegende Kunden und Quellenschutz Vereinbarung. Zugleich mit dem Maklerkollegen bzw. mit demjenigen, der den potentiellen Kaufinteressenten für die von ihm angebotene Immobilie hat. Zusätzlich wird eine Provisionsvereinbarung mit dem Verkäufer bzw. mit dem Vertreter des Kaufinteressenten geschlossen. [...]
    Die meisten vorliegenden Kunden und QuellenschutzVereinbarungen sind in Englischer Sprache verfasst. Da der Deutsche Sprachraum gut über 100 Millionen Menschen umfasst und Verträge in dieser Sprache geschlossen werden sollten, die jeder der beteiligten Vertragspartner vollkommen verstehen sollte bzw. muss, habe ich die Kunden und QuellenschutzVereinbarung in gut verständlicher und klarer Deutscher Sprache verfasst.

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