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  • Gosepath bespricht die grundlegenden Bedingungen einer Gerechtigkeit und plädiert für einen liberalen Egalitarismus. Exzerpt umfasst ca. Kapitel 1-5.

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    Textauszug aus diesem Dokument

    Aufstellung der Behauptung, dass es sinnvollerweise einen ahistorischen und allgemeinen Begriff von Gerechtigkeit geben muss also eine Art formalen und abstrakten Begriff, der sich in jeder Kultur oder Epoche mit einem bestimmten Inhalt füllen kann. Doch der allgemeine Gerechtigkeitsbegriff ist notwendig, damit wir überhaupt sinnvoll über Gerechtigkeitskonzepte diskutieren können. [...]
    Ungerecht ist ein hartes Urteil. Niemand möchte als ungerecht gelten und die Menschen versuchen zumeist ihre Handlungen auf in ihrem Kulturkreis geltende Gerechtigkeitsstandards auszurichten. Moralisches Lob oder Tadel ist nicht nur eine Bewertung sondern immer auch eine Aufforderung zur moralischen Besserung. Gerechtigkeitsaussagen sind also nicht nur deskriptiv sondern auch präskriptiv beziehungsweise normativ. Sie gehen von einem Ideal als, wie es eigentlich sein sollte. Doch die unterschiedlichen Gerechtigkeitskonzeptionen hängen mit den unterschiedlichen Wertesystemen und sozialen Repräsentationsformen einer jeden Kultur und Gesellschaft zusammen. Und trotz dieser Variabilität wollen die verschiedenen Konzeptionen alle einen Anspruch auf Objektivität haben. Das müssen sie auch leisten können, für mehr als eine Person subjektiver Weise gerecht zu scheinen. Gosepath nimmt an, dass gerade der Versuch seine Konzeption als objektiv richtig darzustellen zeigt, daß alle Menschen, indem sie Gerechtigkeitsurteile fällen, einen Vorgriff auf eine solche ideale oder wahre Gerechtigkeitstheorie machen. Anders ist die dem Begriff der Gerechtigkeit inhärente Normativität, das Verlangen und Geben von Rechtfertigung, nicht erklärlich. S.36 [...]
    Um eine objektiv nachvollziehbare Gerechtigkeitskonzeption zu erstellen muss diese bestimmte Qualitäten aufweisen: [...]
    A Meint in erster ebene nur die korrekte und eben nicht willkürliche Anwendung von normativen Regeln. Beispiel Schiedsrichter oder Richter, die in Bezug auf eine bestimmte Gruppe nämlich auf welche die Regeln anzuwenden sind nicht parteiisch sein.
    Diese Ebene ist nicht an sich mit Gerechtigkeit gleichzusetzen sondern nur eine notwendige Bedingung. Zum Beispiel könnte Regelanwendung korrekt ablaufen aber die Regeln an sich könnten ungerecht sein
    B Meint auf der zweiten Ebene die Unparteilichkeit für die Regeln selbst. Regeln dürfen nicht egoistische oder subjektive Motive beinhalten. Hier muss die unparteiisch handelnde Person selbst Teil der Gruppe sein, gegenüber welcher sie unparteiisch handelt. Beide Teile gehören sozusagen zu einem Rechtfertigungskreis normativer Regeln. [...]
    Gerechtigkeit kann nicht auf Konvention einer Gesellschaft beruhen. Auf erster Ebene schon. Aber sobald ein anderer Kulturkreis als der eigene von der Gerechtigkeitskonzeption überzeugt werden soll, muss über Recht und Konvention hinaus eine zweite Reflektionsebene bedient werden. Hier braucht es eine moralische Begründung der Gerechtigkeitskonzeption.
    Suche nach dem ahistorischen Begriff der Gerechtigkeit: Gerecht ist eine Handlung, wenn sie jedem das gibt, was ihm zukommt.
    Älteste Definition der Gerechtigkeit in der Philosophiegeschichte kommt von Platon Idiopragieformel: Gerechtigkeit bedeutet, dass jeder das Seine tut, oder auch, daß jeder hat und tut, was ihm zukommt. [...]
    Gerechtigkeit hat immer zwei Seiten. Einerseits gibt es den gerecht Handelnden. Andererseits den, dem Gerechtigkeit widerfährt. Gerechtes Handeln ist immer in Relation zu anderen Menschen zu denken. Gerechtigkeit hat es also primär mit der angemessenen Erfüllung der individuellen moralisch gerechtfertigten Ansprüche einzelner anderer zu tun. S.45 Doch damit ist natürlich noch nicht gesagt wem was zukommt. Insofern ist eine solche Definition rein formal und ahistorisch und nur so allgemeingültig. Die Möglichkeit, die noch ungenauen Variablen je nach dem zu präzisieren, darf nicht als Mangel, sondern soll als einzige Möglichkeit für einen sinnvollen allgemeingültigen Begriff der Gerechtigkeit gesehen werden.
    Gosepath formuliert Mill um: Es sollte in jeder Gesellschaft eine bestimmte Verteilung von moralischen Rechten und Pflichten geben, die vorschreibt, wer wem gegenüber Rechte und Pflichten hat. Handelt man danach, ist man gerecht, ansonsten ungerecht.
    Gerechtigkeit hat es mit der Herstellung oder Erhaltung von Zuständen zu tun, auf die es einen moralischen Anspruch gibt. S.48 [...]
    Die erste Objektgruppe beinhaltet hauptsächlich menschliches Handeln, die daraus resultierenden Folgen und die Bewertung. Dagegen sind Institutionen nicht an sich gerecht oder ungerecht. Sie sind quasi nur ein Derivat menschlichen und individuellen gerechten Handelns.
    Die Gerechtigkeitsstandards selbst sind auch Objekte der Gerechtigkeit. Sie dienen zur Beurteilung aller anderen Objekte der Gerechtigkeit und können selbst nicht als un gerecht bewertet werden. Gerechtigkeitsstandards haben eine begründungstheoretische Sonderstellung. [...]

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