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  • Behörden sollten: gemeinfreie Inhalte nicht verstecken und horten, bei der Auftragsvergabe Veröffentlichung unter freien Lizenzen einfordern, bei der Veröffentlichung Probleme mit Rechten Dritter ausräumen, Rohdaten frei bereitstellen, strukturierte Datenformate nutzen, freie APIs zu Verfügung stellen.

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    Textauszug aus diesem Dokument

    Deutsche Behörden und CC
    Kooperation zwischen dem Bundesarchiv und Wikimedia
    Deutschland: mittlerweile über 100.000 Fotos, mehrheitlich zum Thema
    deutsche Geschichte. Die Bilder stehen unter der Lizenz
    Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen
    Bedingungen 3.0 Deutschland (CC-BY-SA).
    Sonst CC-Veröffentlichung nur im Einzelfall, z.B. Sekretariat
    des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Bundesamt für
    Naturschutz): Die Lage der Biologischen Vielfalt: 2. Globaler Ausblick
    unter Creative Commons Attribution License 2.5
    Amtliche Veröffentlichungen, die von Anfang an gemeinfrei sind
    (Vorbehalt: Nennung Behördenname) kein Anwendungsfeld für
    CC-Lizenzen (auch nicht CC0). Anders bei Werken im Auftrag der Behörde.
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