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    Textauszug aus diesem Dokument

    SELBSTSCHUTZINFORMATIONStand: 4/2007UNWETTER IV.Verhalten nach einem UnwetterJe nach Art des Unwetters sollten Sie danach auf eventuelle Schäden wie Wassereinbruch oder Glasbruch etc. kontrollieren,Elektrische Geräte nur in Betrieb nehmen, wenn Sie sicher sind, dass diese nicht mit Feuchtigkeit in Berührung gekommen sind,wurde jemand verletzt, so leisten Sie erste Hilfe und lösen Sie den Notruf aus,ist das Gebäude beschädigt, so verlassen Sie es sicherheitshalber und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde,wenn nach einem Sturm das Dach beschädigt wurde und z.B. Dachpfannen lose sind und herabzustürzen drohen, so halten Sie sich bitte aus dem Sturzbereich fern, er beträgt normalerweise ein Drittel der Hohe von Erdgleiche zur Regentraufe. Verständigen Sie die Feuerwehr, damit die Gefahr beseitigt werden kann oder eine Absperrung erfolgt.Zusatztipp: Wenn Sie Haus oder Nutztiere haben, bedenken Sie bitte, dass die Tiere durch ein Unwetter stark verängstigt werden können. Versuchen Sie beruhigend auf die Tiere einzuwirken, wenn die Umstände dies zulassen und achten Sie darauf, dass die Tiere den schützenden Bereich nicht verlassen können.Bundesamt für Bevölkerungsschutz und KatastrophenhilfeProvinzialstraße 9353127 Bonn

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